Das Objekt
In zentraler Lage von Bad Laasphe bietet diese überwiegend gewerblich genutzte Immobilie eine besondere Kombination aus Kino-, Veranstaltungs-, Praxis- und Wohnnutzung. Das um 1960 in massiver Bauweise errichtete Objekt befindet sich in der Brückenstraße 2 auf einem laut vorliegenden Objektunterlagen rund 811 m² großen Grundstück.
Die dokumentierte Flächenaufstellung umfasst ca. 801,5 m² Gewerbefläche und ca. 101 m² Wohnfläche. Zusammen mit ca. 50 m² zusätzlicher Nutzfläche im Kellergeschoss ergibt sich eine Gesamtfläche von ca. 952,5 m². Ein weiterer Dachraum über dem Kinosaal ergänzt das Raumangebot und ist in dieser Summe nicht enthalten.
Den gewerblichen Schwerpunkt bildet das Residenz-Kino-Center. Der Pachtvertrag umfasst drei Kinosäle, ein Bistro mit Lounge beziehungsweise Kaminraum, einen Büro- und Personalraum mit Küche, die Vorführräume sowie zwei Garagen. Die ältere Flächenberechnung ordnet dem Kinobereich einschließlich der Neben- und Betriebsräume im Erd- und Obergeschoss insgesamt ca. 724 m² zu.
Der vertraglich vereinbarte Nutzungszweck erstreckt sich neben dem Kinobetrieb ausdrücklich auf Konzerte und ähnliche Veranstaltungen. Damit berücksichtigt die Verpachtung eine Nutzung als Kino- und Veranstaltungsstandort. Die konkrete Durchführung zusätzlicher Veranstaltungsformate richtet sich nach den jeweiligen betrieblichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen.
Das Pachtverhältnis besteht laut Vertrag seit dem 1. Juli 2016. Der unterzeichnete Vertrag vom 28. Januar 2025 sieht eine feste Laufzeit bis zum 31. Januar 2035 vor. Zusätzlich enthält er zwei Verlängerungsoptionen des Pächters um jeweils fünf Jahre sowie eine Verlängerungsregelung bei ausbleibender Kündigung. Die langfristig vereinbarte Vertragsdauer prägt die Vermietungsstruktur des Objekts.
Für den Kinobetrieb war bis zum 31. Januar 2026 eine monatliche Pacht von 3.000 € zuzüglich Umsatzsteuer fest vereinbart. Die weitere Pachtbemessung knüpft nach dem Vertrag an die Besucherzahlen des Vorjahres an. Genannt werden monatlich 3.000 € bei rund 22.000 Besuchern und 3.500 € bei rund 25.000 Besuchern, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Dies entspricht bei unveränderter monatlicher Anwendung rechnerisch 36.000 € beziehungsweise 42.000 € Jahrespacht ohne Umsatzsteuer und Betriebskosten. Die aktuell angewandte Pachtstufe ist anhand der Besucherzahlen und der laufenden Abrechnung zu bestätigen.
Das mitverpachtete Inventar ist in die vertragliche Betriebsstruktur eingebunden. Nach dem Pachtvertrag übernimmt der Pächter die Erhaltung, Instandsetzung und laufende Ersatzbeschaffung des Inventars. Für die Kinotechnik sind darüber hinaus Verpflichtungen zur Wartung, Softwareaktualisierung und Erneuerung geregelt. Auch die Versicherung der Betriebseinrichtung und eine Betriebshaftpflichtversicherung sind dem Pächter vertraglich zugewiesen. Der genaue Inventarumfang ergibt sich aus den zugehörigen Vertragsanlagen.
Eine psychotherapeutische Praxis im ersten Obergeschoss ergänzt die gewerbliche Nutzung. Die hierfür ausgewiesene Fläche von ca. 77,5 m² umfasst drei Büro- beziehungsweise Praxisräume sowie Flur- und Sanitärflächen. Hinzu kommen zwei separat vermietete Wohnungen im zweiten Obergeschoss, die sowohl in der aktuellen Mieterliste als auch im Kino-Pachtvertrag als zwei Wohneinheiten berücksichtigt sind. Die ältere Flächenberechnung weist für den Wohnbereich insgesamt ca. 101 m² aus; die heutige Verteilung auf die beiden Wohnungen ist noch gesondert zu bestätigen.
Nach den bisherigen Objektunterlagen erfolgten unter anderem eine Fassadenerneuerung im Jahr 2022, Modernisierungen im ersten Kinosaal sowie die Erneuerung der drei Kinoprojektoren im Jahr 2023. Eine Außenleinwand an der rückwärtigen Fassade ergänzt die beschriebene Ausstattung.
Zum Verkaufsumfang gehören laut bisherigem Exposé zudem Teileigentumseinheiten im angrenzenden Gebäude. Die genaue Abgrenzung der Eigentums-, Nutzungs- und Inventarbestandteile erfolgt anhand der Grundbuch-, Aufteilungs- und Vertragsunterlagen. Dem Kinobetrieb sind nach ausdrücklicher Regelung des Pachtvertrags keine Parkflächen auf dem Grundstück zugeordnet; Mitarbeiter und Besucher sind auf öffentliche Parkmöglichkeiten verwiesen.
Die Immobilie verbindet damit einen langfristig vertraglich gebundenen Kinobetrieb mit ergänzenden Einnahmequellen aus Praxis- und Wohnvermietung. Sie spricht insbesondere Kapitalanleger an, die einen gewerblich geprägten Bestand mit bestehender Betreiberstruktur und ergänzender Wohnnutzung suchen.
Der vorliegende Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude wurde am 30. April 2026 ausgestellt und ist bis zum 30. April 2036 gültig. Er weist einen Endenergieverbrauch für Wärme von 127 kWh/(m²·a) und für Strom von 38 kWh/(m²·a) aus. Wesentlicher Energieträger ist Erdgas; das Baujahr der Wärmeerzeuger ist mit 2002 angegeben.
Alle Flächen sind ca.-Angaben aus den vorliegenden Unterlagen. Die aktuelle Gesamtjahresnettomiete wird nach Abgleich der laufenden Kino-Pacht mit den Praxis- und Wohnungsmieten ausgewiesen. Die genannten Pachtstufen stellen keine Bestätigung aktueller Zahlungseingänge dar.